Dieses neue Gesetz lässt die Nachlasskosten schrumpfen

Familien hoffen auf Luft, Institute müssen umstellen, Notariate fragen nach Details bald.

In Frankreich rollt eine Reform an, die den Umgang mit Konten Verstorbener neu ordnet. Sie nimmt Gebühren ins Visier. Sie verspricht mehr Fairness für Erben und klare Vorgaben für Banken. Der politische Fahrplan sieht den Start bis Ende 2025 vor.

Was genau sich ändert

Die Nationalversammlung hat am 13. Mai ein Paket beschlossen, das Bankentgelte im Todesfall begrenzt. Viele Haushalte empfinden die bisherigen Kosten als undurchsichtig und zu hoch. Der Gesetzgeber reagiert mit klaren Schwellen, Transparenzpflichten und Sonderregeln für sensible Fälle.

Gebührenfreie klein-nachlässe

Kleine Nachlässe sollen nicht an Verwaltungsentgelten scheitern. Künftig gilt: Liegt der Gesamtwert der Bankguthaben einer verstorbenen Person unter 5.000 Euro, dürfen Institute keine Bearbeitungsgebühren erheben. Das betrifft einen spürbaren Anteil aller Fälle pro Jahr.

Nachlass bis 5.000 Euro: 0 Euro Bankgebühren. Zielgruppe: Haushalte mit kleinem Vermögen und einfachem Abwicklungsbedarf.

Das entlastet Familien mit geringem Einkommen. Es beschleunigt die Kontofreigabe. Und es reduziert Papierkram, weil weniger streitige Posten entstehen.

Deckel für größere nachlässe

Auch oberhalb der Schwelle greift eine Bremse. Banken müssen ihre Entgelte für die Nachlassabwicklung auf maximal 1 Prozent der vorhandenen Guthaben begrenzen. Preislisten sollen klar und nachvollziehbar werden. Versteckte Positionen fallen weg.

Neues Oberlimit: 1 Prozent des Kontoguthabens. Transparenzpflichten für Institute. Einheitliche Grundlage für alle Erben.

Bisher reichten die Preisspannen stark auseinander. Mancher Anbieter verlangte laut Verbraucherberichten dreistellige Beträge für einfache Transfers. Der Deckel beendet solche Ausreißer.

Besondere fälle: Tod eines minderjährigen

Eine dritte Maßnahme hat symbolisches Gewicht. Verstirbt ein Minderjähriger, ist die Abwicklung des Kontos gebührenfrei. Verbände hatten genau das seit Jahren gefordert. Der Staat setzt damit ein humanes Zeichen.

➡️ Warum Autofahrten stressig werden und wie Musikwahl das entspannt

➡️ Wie man erkennt, ob ein Hund mit Ihnen wirklich glücklich ist, laut Tierärzten

➡️ Kassenbons gehören nicht ins Altpapier – die schockierende Wahrheit über Thermopapier und seine richtige Entsorgung

➡️ Diese drei Unternehmerfamilien der Region zählen noch zu den 500 reichsten Deutschen « Sie investieren viel in die Heimat »

➡️ Warum ein ausziehbarer Organizer für Waschpulver Platz spart und wie Sie ihn richtig einbauen

➡️ Soziale Kälte in der Mitte der Gesellschaft eine stille Abrechnung mit der selbstgerechten Wohlstandsgeneration die den Jungen alle Zukunftschancen verbaut

➡️ Schlechte nachrichten für junge eltern die auf bio vertrauen warum dein teures öko obst deinem kind eher schadet als hilft und wie die industrie mit deinem schlechten gewissen milliarden verdient

➡️ Schlechte nachrichten für einen rentner der seinem nachbarn den garten zur hühnerhaltung überlassen hat er muss plötzlich gewerbesteuer zahlen obwohl er nichts daran verdient eine geschichte die zeigt wie sehr staat nachbarn und experten über selbstversorgung und profite streiten

Bei Minderjährigen sind Bankentgelte vollständig erlassen. Begründung: ethische Abwägung in einer extrem belastenden Situation.

Warum paris diesen schritt geht

Der Reformimpuls kommt aus der sozialen Realität. Erben sollten nicht zusätzlich für formale Schritte zur Kasse gebeten werden. Gerade wenn kaum Vermögen vorhanden ist. Gleichzeitig soll der Wettbewerb durch klare Leitplanken fair bleiben.

Die Politik adressiert auch das Vertrauensthema. Transparente Gebührentabellen senken Konflikte zwischen Familien, Banken und Notariaten. Einheitliche Regeln verhindern, dass Orts- oder Institutszufälle über die Kosten entscheiden.

Was das für erben konkret bedeutet

Die Entlastung zeigt sich direkt im Portemonnaie. Bei Nachlässen knapp über 5.000 Euro begrenzt der 1-Prozent-Deckel den Betrag deutlich. Ein Beispiel macht das greifbar: Bei 15.000 Euro Guthaben fallen höchstens 150 Euro an. In manchen Fällen lag die Rechnung bislang um rund 190 Euro. Die Lücke schrumpft damit spürbar.

Nachlass Neue Regel Rechenbeispiel Möglicher Vorteil
Bis 5.000 € 0 € Bankentgelt Kontoschließung und Auszahlung ohne Gebühren Bis zu dreistellige Beträge je nach Institut
15.000 € Max. 1 % 150 € statt z. B. 190 € 40 € Ersparnis im Beispiel
50.000 € Max. 1 % 500 € Obergrenze Vorteil abhängig von früherer Preisliste

So reagieren banken und notarinnen

Institute müssen ihre Prozesse anpassen. Preisverzeichnisse brauchen Überarbeitung. IT-Systeme müssen die 5.000-Euro-Schwelle und den 1-Prozent-Deckel automatisch prüfen. Schulungen in Filialen sind nötig.

Notarinnen und Notare begrüßen klare Vorgaben bei der Kontofreigabe. Standardisierte Abläufe verkürzen Wartezeiten. Weniger Streit über Entgelte erleichtert Erbauseinandersetzungen. Das beschleunigt am Ende auch Erbteils-Auszahlungen.

Ein blick aus deutschland

Für deutsche Leser ist der französische Schritt ein interessantes Signal. Hierzulande variieren Bankentgelte bei Nachlassbearbeitung ebenfalls. Es existiert keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für solche Verwaltungsentgelte der Institute. Preisangaben finden sich in den Entgeltinformationen der Banken. Zusätzlich entstehen Kosten beim Nachlassgericht oder für den Erbschein, je nach Fallkonstellation.

Wer seine Familie schützen will, setzt auf gute Vorbereitung. Eine Vorsorgevollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus kann den Aufwand mindern. Eine klare Auflistung von Konten, Depots und Versicherungen spart Zeit. Digital hinterlegte Zugänge gehören heute ebenfalls dazu.

Praxis-tipps für angehörige

  • Sterbeurkunde, Personalausweis und Erbnachweis früh bereitlegen.
  • Vollmacht über den Tod hinaus unterschreiben lassen, solange es geht.
  • Kontenliste und Vertragsübersicht regelmäßig aktualisieren.
  • Gemeinschaftskonten prüfen: Verfügungsberechtigung und Risiken vergleichen.
  • Depots und Sparpläne: Auszahlungswege mit der Bank vorab klären.
  • Fristen notieren, etwa für Kündigungen und Versicherungen.

Was familien jetzt kalkulieren können

Die französischen Regeln erlauben einfache Überschlagsrechnungen. Wer die Höhe der Bankguthaben kennt, leitet die Obergrenze der Entgelte sofort ab. Das gibt Planungssicherheit in einer belastenden Phase.

  • 8.000 € Guthaben: maximal 80 € Bearbeitungsgebühr.
  • 22.500 € Guthaben: maximal 225 € Bearbeitungsgebühr.
  • 4.900 € Guthaben: 0 € Bearbeitungsgebühr.

Wichtig bleibt die Unterscheidung: Die Reform zielt auf Bankgebühren für die Abwicklung. Sie ersetzt nicht die erbschaftsteuerlichen Regeln. Steuern, Freibeträge und notarielle Tätigkeiten bilden ein eigenes Feld. Familien sollten die Bausteine getrennt betrachten und erst dann addieren.

Weitere nützliche hinweise

Wer ein Testament verfasst, kann Bankwege vereinfachen. Eine klare Benennung von Bevollmächtigten und die Hinterlegung beim Amtsgericht helfen. Bei mehreren Erben beschleunigt eine Teilungsanordnung die Auszahlungspraxis. Streit vorbeugen spart am Ende die meisten Kosten.

Eine kleine Simulation lohnt sich vorab: Kontostand, Wertpapierdepot, Tagesgeld und laufende Versicherungen addieren. Dann prüfen, welche Unterlagen die Bank verlangt. Wer diese Mappe vorbereitet, gewinnt Tage, manchmal Wochen. Und senkt das Risiko, Fristen zu reißen oder Zahlungen zu verpassen.

Nach oben scrollen